Jede Trennung birgt emotionalen Ballast, den es erst einmal zu bewältigen gilt. Doch neben dem Sortieren der eigenen Gefühle geht es bei gemeinsamem Immobilienbesitz noch um viel mehr. Gerade dann, wenn das ehemalige Zuhause zum zentralen Streitpunkt wird, ist guter Rat teuer. Denn so genannte Scheidungsimmobilien sind auf dem Markt beliebt. Auch bei Immobilien in Bünde, Bad Salzuflen, Bad Oeynhausen, Enger, Heepen, Herford, Hiddenhausen, Jöllenbeck, Schildesche und Spenge. Denn: sie sind supergünstig zu bekommen – zumindest dann, wenn Sie als Verkäufer*in entscheidende Fehler machen!
Was soll mit der Immobilie geschehen? Soll sie verkauft oder geteilt werden? Wer hat die Eigentümerschaft? Wie läuft der Kredit weiter und welche finanziellen Belastungen sind überhaupt zu erwarten? Fragen über Fragen, die die emotionale Belastung durch eine Trennung fast noch übersteigen. Klar ist: diese Fragen können zwar nicht allgemeingültig beantwortet werden, regen aber dazu an, sich über die Tragweite seiner Entscheidungen Gedanken zu machen. Und zwar nicht erst am Ende, sondern bestenfalls am Beginn einer Ehe.
Der Ehevertrag – das sollten Sie bedenken
Viele finden ihn unromantisch, andere nennen ihn eine verantwortungsvolle Entscheidung: ein Ehevertrag. Grade dann, wenn die Partner sehr unterschiedlich hohe Gewinne haben, ist die Festlegung einer Gütertrennung denkbar. So bleiben die Vermögensmassen, die während der Ehe aufgebaut werden, nach einer Trennung getrennt. Streit um den Hauskredit können Sie ebenfalls vermeiden, indem Sie schon vorher die Rahmenbedingungen festlegen. Wichtig ist auch, sich über Schenkungen (beispielsweise bei der Sanierung des Hauses) Gedanken zu machen. Wenn diese beispielsweise von den Eltern eines Partners kommen und nur dem eigenen Kind zufließen sollen, können bei einer Trennung hohe Rückzahlungen drohen. Lassen Sie solche Aspekte deshalb bestenfalls schon in Ihre Vertragsgestaltung einfließen.
Was passiert nach der Trennung?
Abhängig von der individuellen Ausgangslage und der Kompromissbereitschaft des ehemaligen Paares ergeben sich unterschiedliche Optionen. Neben der gemeinsamen Eigentümerschaft sind auch noch die Vermietung, die Übertragung auf die eigenen Kinder oder – allerdings eher im Notfall – die Teilungsversteigerung möglich. Häufig entscheiden sich Ex-Paare für die Eigentumsübertragung. So kann ein Partner in der Immobilie verbleiben, was gerade mit Kindern die Möglichkeit eröffnet, den räumlichen Rahmen zu erhalten.
Der Immobilienverkauf
Oft ist es jedoch so, dass die Partner ganz neue Wege gehen und die alte Immobilie emotional abstoßen wollen. Wenn also keine der genannten Möglichkeiten in Betracht gezogen werden kann, ist der Immobilienverkauf oft die einzige gangbare Lösung. Hier ist ein achtsamer Umgang mit den Parteien wichtig, denn ein Verkauf kann nur gut und erfolgreich gelingen, wenn sich die Parteien in den wichtigsten Bereichen einig sind. Gleichsam ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig einen Immobilienmakler ins Boot zu holen, damit es gar nicht erst zu Zeitnot und damit zu unüberlegten Entscheidungen kommen kann, die den Verkauf negativ beeinflussen. Deshalb gilt: frühzeitig für Unterstützung sorgen – vielleicht mit Immobilien-Depot OWL als Maklerbüro an Ihrer Seite – und dann ganz entspannt in den Verkauf starten.