Eine Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde nach § 8 WEG, die ein Gebäude in Sondereigentum (Ihre Wohnung) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Für Sie als Käufer legt sie fest, was wirklich zur Wohnung gehört, wie sich Kosten verteilen und welche Regeln Sie mit dem Eigentum übernehmen. Ohne sie gibt es keine Eigentumswohnung.
Kaufen Sie eine Eigentumswohnung in Ostwestfalen-Lippe, übernehmen Sie mit der Teilungserklärung mehr als Papierkram: Sie steigen in ein Vertragswerk ein, das schon vor Ihrem Einzug feststeht und Sie über Jahre bindet, oft ohne dass Exposé oder Besichtigung darauf hinweisen.
Bevor Sie unterschreiben, sollten diese vier Punkte für Sie feststehen:
- Die Teilungserklärung bestimmt, ob Kellerraum, Stellplatz oder Gartenanteil wirklich zu Ihrem Eigentum zählen.
- Miteigentumsanteile und Gemeinschaftsordnung legen fest, welchen Anteil der Nebenkosten Sie monatlich tragen.
- Bauliche Veränderungen wie Balkonkraftwerke oder Ladepunkte können Sie seit der WEG-Reform 2020 leichter durchsetzen.
- Rund 22,5 % aller Wohnungen in Nordrhein-Westfalen gehören zu einer Eigentümergemeinschaft mit genau diesen Regeln.
Was ist eine Teilungserklärung nach § 8 WEG?
Eine Teilungserklärung ist das notariell beurkundete Dokument, mit dem der Eigentümer eines Grundstücks sein Gebäude nach § 8 WEG in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Grundstück) aufteilt. Erst mit dieser Urkunde entstehen einzelne Eigentumswohnungen, die Sie separat kaufen, beleihen und wieder verkaufen können.
Für die gesamte Eigentümergemeinschaft wirkt die Teilungserklärung wie eine Art Grundgesetz: Jede spätere Entscheidung, jeder Kostenschlüssel und jede Hausordnung leitet sich aus ihr ab. Wie verbreitet dieses Modell ist, zeigt der Zensus 2024: Bundesweit zählen laut wohnen im eigentum e.V. rund 9,28 Millionen Wohnungen zu einer Eigentümergemeinschaft, das entspricht etwa 21,5 % aller Wohnungen in Deutschland.
Gut zu wissen
Mit 22,5 % liegt Nordrhein-Westfalen laut Zensus 2024 auf Platz drei der Bundesländer mit den meisten Eigentümergemeinschaften, hinter Baden-Württemberg und Bayern. Kaufen Sie eine Wohnung in Herford, Bielefeld oder anderswo in OWL, treffen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf genau dieses Modell.
Aufteilungsplan, Miteigentumsanteile, Gemeinschaftsordnung: Was steht wirklich drin?
Eine vollständige Teilungserklärung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Urkundentext mit der Gemeinschaftsordnung, dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Jeder dieser Bausteine regelt einen anderen Teil Ihres künftigen Eigentums.
- Aufteilungsplan: die amtlich abgestempelte Bauzeichnung, die jeden Raum eindeutig einer Wohnung oder dem Gemeinschaftseigentum zuordnet.
- Miteigentumsanteile: der Bruchteil, etwa 39/1.000, der Ihren Stimmanteil und Ihren Kostenanteil an der Gemeinschaft festlegt.
- Gemeinschaftsordnung: die Hausordnung mit Nutzungsregeln, Kostenverteilung und dem Verfahren für Beschlüsse.
- Sondernutzungsrechte: exklusive Nutzung von Garten oder Stellplatz, die formal trotzdem Gemeinschaftseigentum bleiben.
Beispielformulierung
„…einen Miteigentumsanteil von 39/1.000stel am Grundstück … verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen der Wohnung Nr. 10 und dem Sondernutzungsrecht am Kellerraum 10.“ So oder ähnlich lesen sich reale Teilungserklärungen laut wohnen im eigentum e.V. Der Bruch bestimmt sowohl Ihren Stimmanteil als auch Ihren Kostenanteil an jeder Rücklage.
Ein Sondernutzungsrecht überträgt Ihnen zum Beispiel den Gartenstreifen hinter dem Haus oder den Stellplatz Nummer 4 zur alleinigen Nutzung, auch wenn diese Fläche formal weiterhin allen Eigentümern gehört. Genau diese Unterscheidung übersehen Käufer häufig, wenn sie ein Exposé nur nach Wohnfläche und Zimmerzahl lesen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Diese Bestätigung der Bauaufsicht belegt, dass jede Wohnung baulich abgeschlossen ist, also über einen eigenen Zugang und eigene Wände verfügt. Ohne sie lässt sich keine Teilungserklärung ins Grundbuch eintragen.
Warum entscheidet die Teilungserklärung über Rechte und Kosten beim Wohnungskauf?
Die Teilungserklärung entscheidet bei jedem Wohnungskauf über drei sehr konkrete Dinge: was wirklich zu Ihrem Sondereigentum zählt, welchen Anteil der Nebenkosten Sie tragen und welche Regeln Sie mit dem Eigentum akzeptieren.
Vieles, was sich in Ihrer Wohnung befindet, gehört rechtlich trotzdem zur Gemeinschaft. Fenster, tragende Wände, die Heizungsanlage und die Fassade zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie ausschließlich Ihre Wohnung betreffen. Tapeten, Bodenbeläge, nicht tragende Innenwände und die Einbauküche gehören dagegen zu Ihrem Sondereigentum, über das Sie frei entscheiden.
Bei den Kosten gilt gesetzlich die Verteilung nach Miteigentumsanteilen, doch die Teilungserklärung darf davon abweichen. Heiz- und Warmwasserkosten werden häufig nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, Aufzugskosten nur auf die oberen Geschosse verteilt und Tiefgaragenkosten ausschließlich auf Stellplatzberechtigte umgelegt, so eine gängige Praxis laut Auskunft verschiedener Hausverwaltungen. Welche Summen dabei üblicherweise zusammenkommen, lesen Sie in unserem Beitrag zu den laufenden Nebenkosten für Eigentümer.
Mit dem Kaufvertrag übernehmen Sie automatisch die geltende Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, auch wenn Sie deren Inhalt vorher nie gelesen haben. Die Prüfung vor der Unterschrift schützt Sie also direkt vor Ihrer eigenen monatlichen Kostenlast.
Wo bekommen Sie die Teilungserklärung – und mit welchen Kosten rechnen Sie beim Notar?
Sie erhalten die Teilungserklärung über drei Wege: beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft, beim zuständigen Grundbuchamt oder über den Notar, der die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.
Der Verwalter stellt Ihnen als Kaufinteressent meist die schnellste Kopie zur Verfügung, oft innerhalb weniger Tage. Beim Grundbuchamt liegt die Teilungserklärung als Anlage zum Wohnungsgrundbuch, Sie benötigen dort jedoch ein berechtigtes Interesse, etwa als Käufer mit unterschriebener Reservierungsvereinbarung. Wenn Sie wissen möchten, welche weiteren Angaben das Grundbuch zu einer Immobilie offenlegt, lesen Sie unseren Beitrag Immobilien-Bibel: Was im Grundbuch steht.
Bei den Kosten hängt vieles vom Wert der Immobilie ab, weil sich Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richten. Diese Übersicht zeigt typische Größenordnungen:
| Leistung | Typische Kosten | Bemerkung |
| Beglaubigte Kopie beim Verwalter oder Notar | ca. 70–140 € | Richtwert, kein amtlicher Festpreis |
| Einfache Kopie | ca. 10–30 € zzgl. Versand | abhängig vom Anbieter |
| Notarielle Beurkundung (Beispiel: 500.000 € Verkehrswert) | ca. 935 € | abhängig vom individuellen Immobilienwert (GNotKG) |
| Neubegründung von Wohnungseigentum (Beispiel: 650.000 € Verkehrswert) | ca. 2.100–3.550 € | Faustformel 0,4–0,7 % des Werts |
Diese Bandbreiten stammen aus aktuellen Beispielrechnungen von Dr. Klein und hausfrage.de und schwanken je nach Verkehrswert und Kanzlei spürbar.
Versteckte Klauseln, Kostenschlüssel & Zustimmungspflichten: Worauf Sie achten sollten
Vier Punkte entscheiden, wie gut die Teilungserklärung Sie später schützt: die Kostenverteilung, Öffnungsklauseln, Zustimmungspflichten bei baulichen Veränderungen und mögliche Vollmachten des Bauträgers.
Praxisbeispiel Öffnungsklausel
Fenster zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum, weil sie die Fassade prägen. Enthält Ihre Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel, kann die Eigentümerversammlung die Kosten für den Fensteraustausch per Mehrheitsbeschluss trotzdem allein Ihnen auferlegen, ein typischer Streitfall aus der Beratungspraxis.
Bei neu gebauten Eigentumswohnungen lohnt sich außerdem der Blick auf die Vollmachten, die sich der Bauträger in der Teilungserklärung selbst einräumt. Verbraucherschützerin Gabriele Heinrich von wohnen im eigentum e.V. warnt vor Klauseln, die eine Änderungsvollmacht erst erlöschen lassen, wenn sämtliche Einheiten verkauft sind. Manche Bauträger halten dafür gezielt eine kleine Wohnung zurück und sichern sich das Recht auf spätere Umbauten praktisch unbefristet.
Seit der WEG-Reform 2020 reicht für die meisten baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum eine einfache Mehrheit, früher war eine Dreiviertelmehrheit nötig. Für bestimmte Maßnahmen haben Sie sogar einen individuellen Anspruch auf Zustimmung, unabhängig vom Mehrheitswillen der Nachbarn.
- Eigener Anspruch bei privilegierten Maßnahmen: Barrierefreier Umbau, Lademöglichkeiten für E-Autos, Einbruchschutz, Glasfaseranschluss und Balkonkraftwerke dürfen Sie einzeln durchsetzen.
- Kostenverteilung bei Mehrheitsbeschluss: Bei einem Zwei-Drittel-Mehrheitsbeschluss tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig, außer bei unverhältnismäßigem Aufwand.
- Einstimmigkeit bei Sondereigentum: Ändert sich die Zuordnung von Sondereigentum oder ein Sondernutzungsrecht, brauchen Sie Zustimmung aller Eigentümer und eine notarielle Grundbucheintragung.
Mehr Gewicht für die Gemeinschaftsordnung seit der WEG-Reform
Seit die WEG-Reform 2020 bauliche Mehrheitsentscheidungen erleichtert hat, wiegt jede Formulierung in Ihrer künftigen Gemeinschaftsordnung schwerer als früher: Nachbarn können heute leichter Kosten und Regeln verändern, an die Sie sich anschließend halten müssen.
Lesen Sie die Teilungserklärung deshalb vollständig, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, und klären Sie offene Formulierungen direkt mit dem Verwalter oder Verkäufer. Fragen zu einer konkreten Eigentumswohnung in Herford, Bielefeld oder anderswo in OWL beantwortet Ihnen das Team von Immobilien-Depot OWL gerne persönlich, inklusive Einordnung der Klauseln, die für Ihre Kaufentscheidung wirklich zählen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Teilungserklärung
Ja, aber nur mit Zustimmung aller Eigentümer, wenn sich das Sondereigentum oder Sondernutzungsrechte ändern. Für andere Anpassungen genügt manchmal ein Mehrheitsbeschluss, sofern eine Öffnungsklausel das erlaubt. Jede Änderung muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie auch künftige Käufer bindet.
Ja, die Teilungserklärung bindet jeden neuen Eigentümer automatisch, sobald er im Grundbuch eingetragen wird, unabhängig davon, ob er den ursprünglichen Regeln persönlich zugestimmt hat. Mit dem Eigentumsübergang übernehmen Sie sämtliche Rechte und Pflichten aus Gemeinschaftsordnung und Sondernutzungsrechten.
Fehlt ein Aufteilungsplan oder eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, lässt sich die Teilungserklärung nicht ins Grundbuch eintragen und es entsteht kein wirksames Wohnungseigentum. Bei inhaltlichen Fehlern, etwa falsch berechneten Miteigentumsanteilen, braucht die Korrektur meist einen notariellen Nachtrag und die Zustimmung der Betroffenen.
Beim Verwalter oder Notar bekommen Sie eine Kopie meist innerhalb weniger Tage, oft schon per E-Mail. Über das Grundbuchamt dauert es in der Regel länger, weil Sie dort ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen, etwa als Kaufinteressent mit unterschriebener Reservierungsvereinbarung.
Nein, ohne Teilungserklärung ist ein rechtssicherer Kauf nicht möglich, denn erst sie definiert die Wohnung als eigenständiges Sondereigentum. Fordern Sie das Dokument frühzeitig an und prüfen Sie es zusammen mit dem aktuellen Grundbuchauszug.
Fazit: Wer die Teilungserklärung kennt, kauft mit klarem Blick
Die Teilungserklärung entscheidet, was zu Ihrer Wohnung gehört, welche Kosten Sie tragen und welche Regeln für Sie als Eigentümer gelten.
Prüfen Sie deshalb Aufteilungsplan, Miteigentumsanteile, Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftsordnung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. So erkennen Sie frühzeitig mögliche Kosten, Einschränkungen und Rechte.
Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihre konkrete Eigentumswohnung schauen – wir helfen Ihnen dabei, die Teilungserklärung einzuordnen und wichtige Punkte für Ihre Kaufentscheidung zu erkennen.






