Meldebescheinigung bei Umzug – Update 2016
Anpassungen im Bundesmeldegesetz (BMG) zum 01.11.2016.
Die neue Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Doch genau ein Jahr nach Einführung des Bundesmeldegesetzes ist jetzt „nachgebessert“ worden.
Zog vor dem 01.11.2016 ein neuer Mieter in Ihre Wohnung oder Ihr Haus ein bzw. der alter Mieter aus, so mussten Sie ihm nach dem BMGBundesmeldegesetz seinen Ein- bzw. Auszug für das Einwohnermeldeamt bescheinigen.
Da die Gefahr einer Scheinanmeldung jedoch nur beim Einzug besteht, entfällt die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung ab dem 01.11.2016 nun ersatzlos.
Zieht ab jetzt also ein neuer Mieter ein, so müssen Sie ihm nur noch innerhalb von maximal zwei Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung – auch Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung genannt – ausstellen.