Es besteht ein Wohnungserbbaurecht. Ein wiederkehrend zu zahlender Erbbauzins ist nicht mehr zu entrichten. Die Erbbaurechtsinhaber sind gleichzeitig Bruchteilseigentümer.
Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf 4.560,00 € (inkl. Stellplatz).
Das monatliche Hausgeld von 95,96 € (Hausgeldabrechnung 2018 aus März 2019) teilt sich auf in umlagefähige Kosten in Höhe von 78,93 € und nicht umlagefähige Kosten von 40,81 € sowie Gutschrift von 285,32 € (23,78 € mtl.) für Einnahmen aus Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und planmäßige Entnahme Rücklage.
Das Rücklagenkonto weist am 31.12.2018 einen Saldo von 229.945,03 € auf.
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Die Berechnungsgrundlage für die Höhe dieser Provision ist der beurkundete Kaufpreis.
Alle hier aufgeführten Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und beruhen auf den Angaben des Verkäufers/Vermieters. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé stellt eine Vorabinformation dar. Als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Miet- oder der notariell beurkundete Kaufvertrag.
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